Zoll

Die BIEK-Mitglieder befördern zeitsensitive Sendungen von heute auf morgen in alle Welt. Über die reine Transportleistung hinaus erledigen sie für ihre Kunden viele der notwendigen Zollformalitäten. Aus diesem Grund sind alle Fragen rund um das Thema Zoll und Zollverfahren für die BIEK-Mitglieder von großer Bedeutung.

Die Zollbehörden überwachen den grenzüberschreitenden Warenverkehr und entscheiden auf der Basis nationaler und internationaler Gesetze, ob eine Ware ein-, aus- oder durchfuhrfähig ist. Darüber hinaus prüft die zuständige Zollstelle, ob für die jeweilige Ware Abgaben (z. B. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern) zu entrichten sind, setzt diese fest und zieht sie ein.

Der BIEK-Zollausschuss arbeitet eng mit den Zollbehörden zusammen, um z. B. bei der Entwicklung und Implementierung neuer Systeme die Interessen der Verbandsmitglieder zu vertreten. Ziel der Bemühungen sind zuverlässige und effiziente Verzollungssysteme, die eine vereinfachte, zügige und kundenfreundliche Abfertigung grenzüberschreitender Transporte möglich machen. Darüber hinaus stehen Veränderungen im nationalen und internationalen Zollrecht im Fokus der Beobachtung durch den BIEK.