Gefahrgut

Der Gefahrgutversand unterliegt besonderen Bestimmungen und Beschränkungen hinsichtlich Deklaration, Verpackung, Mitgabe von Beförderungspapieren, schriftlichen Weisungen usw. Die Bedingungen des Transportes von gefährlichen Gütern bzw. deren Ausschluss sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen geregelt.

Der BIEK setzt sich besonders mit der Umsetzung von rechtlichen Verordnungen und Gesetzen zur Beförderung von gefährlichen Gütern auseinander.