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Verrechnungsmodell bleibt die beste Lösung

Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer an EU-Standard angleichen

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben Bund und Länder im Zuge des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes die kurzfristige Einführung eines Fristenmodells zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen. Die Verbändeallianz, der der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) angehört, hat sich im Rahmen einer Verbändeinformation zu der Neuregelung, die ab 01.12.2020 angewandt werden soll, positioniert.

Das Fristenmodell ist aus Sicht der Verbändekoalition zwar schon ein guter Schritt, aber noch nicht ausreichend.  Vielmehr muss die Einführung des Verrechnungsmodells, bei dem kein Liquiditätsabfluss entsteht und der bürokratische Aufwand minimiert wird, das Ziel bleiben. Nur durch das Verrechnungsmodell kann der Wettbewerbsnachteil, der derzeit innerhalb der Europäischen Union für Unternehmen am Standort Deutschland besteht, vollständig ausgeräumt werden.

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 legte bereits fest, dass die Bundesregierung das Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Kooperation mit den Bundesländern optimieren wird. Die Wirtschafts-, Verkehrs- und Finanzminister aller Bundesländer haben seither wiederholt beschlossen, dass eine Optimierung des Erhebungsverfahrens erforderlich sei.