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Corona-Pandemie

Geschäftsbetrieb und Arbeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer und Auftragnehmer

Die Corona-Pandemie führt zu großen Unsicherheiten im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland. Die Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hat oberste Priorität und fordert große Anstrengungen sowie Einschränkungen von uns allen. Die beste Hilfe gegen Unsicherheit und negative wirtschaftliche Folgen der behördlichen Maßnahmen ist Zuversicht und diejenigen zu unterstützen ihre Arbeit zu tun, auf die es ankommt.

Auf die Arbeit der Paketdienste kommt es an, denn sie leisten einen grundlegenden Beitrag zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung. Ob Medikamente, Ersatzteile, Drogerieartikel, Desinfektionsmittel oder Komponenten für private Beatmungsgeräte – die Paketbranche bringt diese und andere notwendige Güter des täglichen Bedarfs zu den privaten und gewerblichen Empfängern, flächendeckend in allen Teilen Deutschlands. Deshalb wird der Geschäftsbetrieb weitergeführt und werden Pakete weiter zugestellt.

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) setzt sich dafür ein, dass die Hubs, Depots und Fahrzeuge der Paketdienste weiter in Betrieb sind und Paketshops geöffnet bleiben. Den Mitarbeitern und Vertragspartnern/Systempartnern/Nachunternehmern wird mit den Arbeitgeberbescheinigungen bestätigt, dass sie auch bei der Anordnung von Maßnahmen, die soziale Kontakte im öffentlichen Raum reduzieren sollen, oder sogar unter den Bedingungen von Ausgangssperren einer zulässigen systemrelevanten Beschäftigung nachgehen.

Die bisher bekannten Allgemeinverfügungen erlauben einzeln oder in Summe

  • die Offenhaltung von Poststellen (Paketdienste sind Teil des Postwesens).
  • den Betrieb von Liefer- und Abholdiensten (Paketzustellung).
  • das Verlassen der eigenen Wohnung zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten.

Die Bescheinigungen berechtigen daher die Mitarbeiter dazu, ihre Tätigkeiten weiter auszuüben.