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Pressemeldung

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post rechtswidrig

Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005 zu hohe Entgelte für die Postdienstleistungen „Standardbrief“ national, „Kompaktbrief“ national, „Großbrief“ national und „Postkarte“ national genehmigt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik in drei Urteilen entschieden.