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Briefporto dient zum Verlustausgleich

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik bedauert, dass die Bundesnetzagentur seine Einwände gegen die Entscheidung im Price-Cap-Maßgrößenverfahren für die Entgelte der Deutschen Post AG ab 2016 nicht berücksichtigt und mit ihrem finalen Beschluss vom 23.11.2015 zugunsten der Deutschen Post entschieden hat.