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Berlin, 13.10.2011 -
Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) begrüßt ausdrücklich die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) in Leipzig. Damit sind am neuen Berliner Flughafen (BER) eingeschränkt Flüge in den Tagesrandzeiten zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr möglich.
„Endlich ein positives Signal seitens der Gerichtsbarkeit zum Flugverkehr. Das Urteil des BVerwG bestätigt den zuvor festgelegten Kompromiss zwischen Anrainerbedürfnissen und wirtschaftlichen Erfordernissen“, freut sich Uwe Detering, Vorsitzender des BIEK-Luftverkehrsausschusses.
Um international wettbewerbsfähig zu sein, ist es für die exportorientierte deutsche Wirtschaft von eminenter Bedeutung, eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur mit Nachtflugmöglichkeiten zur Verfügung zu haben. Auch die Berliner Wirtschaft ist darauf angewiesen, ihre Sendungen in den internationalen Warenfluss einzuspeisen und dabei möglichst lange Produktionszeiten auszuschöpfen. Daher ist es notwendig, Expresssendungen in den Tagesrandzeiten zu befördern, um sie in die internationalen, minutiös geplanten Logistiknetzwerke einzuspeisen. Für Berlin wurde ein tragfähiger Kompromiss gefunden. An den Knotenpunkten, wie beispielsweise am Flughafen Köln/ Bonn, ist jedoch ein Flugverkehr in der gesamten Nacht für Expressdienste unabdingbar.
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