Position zur Bedeutung des Nachtflugs
 
  Die Bedeutung des Nachtflugs für die international tätigen Expressdienstleister
Die international tätigen Expressdienste befördern zeitsensible Sendungen von heute auf morgen in alle Welt. Sie tragen damit den Anforderungen der Wirtschaft Rechnung, zu fest definierten Zeiten zu liefern. Diese Dienstleistungen sind nur umfassend möglich, wenn auch deutsche Flughäfen Nachtflugmöglichkeiten bieten.
Nachtflug bringt den Kunden der Expressdienstleister Zeit- und Kostenvorteile und macht damit deren Produkte und Dienstleistungen wettbewerbsfähiger – national wie auch international. Der nächtliche Flugverkehr ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland also unverzichtbar!
Die international tätigen Expressdienstleister sind sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der durch Nachtflug verursachten Belastungen bewusst und suchen ständig nach Lösungen, die Interessen der Anwohner rund um die Flughäfen angemessen zu berücksichtigen.


Die Diskussion um Nachtflugverbote und die Suche nach einem breiten Konsens
Das Thema „Nachtflug und Fluglärm“ ist emotional belastet. Sachliche und differenzierte Diskussionen darüber, wie ein Interessenausgleich zwischen den Anliegern von Flughäfen und Luftfrachtunternehmen bzw. Flughafenbetreibern hergestellt werden kann, finden zwar statt – dennoch erschallt in der Öffentlichkeit oft genug der Ruf nach weiteren Nachtflugbeschränkungen bis hin zum totalen Nachtflugverbot über Deutschland.
Derzeit ist die Landesregierung Hessen bemüht, am Flughafen Frankfurt ein Nachtflugverbot durchzusetzen.

Die BIEK-Mitglieder befassen sich intensiv mit den durch Flugverkehr bedingten Umweltbeeinträchtigungen und setzen verschiedenste Lärmschutzmaßnahmen um. 
Beträchtliche Flottenaustauschprogramme der Unternehmen sorgen für den effizienten Einsatz von modernstem Fluggerät, was mit einer Reduzierung von Fluglärm einhergeht.
Zudem wurden an einigen deutschen Flughäfen passive Lärmschutzprogramme erfolgreich umgesetzt.
Des weiteren unterstützt der BIEK die Beschlüsse der ICAO vom September 2002 zur Fluglärmreduzierung. 


Um die Expressnetzwerke in Deutschland für die Zukunft sichern zu können, fordert der BIEK:
• den Verzicht auf weitere nächtliche Betriebsbeschränkungen an deutschen Flughäfen
• die Gleichbehandlung aller Verkehrsträger
• die Abstimmung von Bebauungsplänen und Luftverkehr als Grundlage einer zukunftsorientierten Luftverkehrspolitik

Die BIEK steht dem Dialog mit Flughafenanrainern und Entscheidungsträgern jederzeit offen gegenüber.


Vollständiges Positionspapier zum Download (93 kb)


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