Stellungnahme zum Antrag auf Einrichtung eines Flughafensystems Frankfurt
 
  Die Einrichtung eines Flughafensystems bestehend aus dem in Hessen gelegenen internationalen Verkehrsflughafen Frankfurt/Main und dem rheinland-pfälzischen Regionalflughafen Hahn lehnen wir ab.


Aus unserer Sicht – wie aus der unserer Mitglieder – besteht für die Einrichtung eines Flughafensystems kein Anlass. Die von den Flughafengesellschaften beabsichtigte Entwicklung des Flughafens Hahn kann auch ohne dirigistische Mittel erreicht werden. Darüber hinaus kommt die Einrichtung eines Flughafensystems auch rechtlich nicht in Betracht. Gemäß Art. 8 Abs. 5 Satz 2 EG-Streckenzugangsverordnung ist die Einrichtung eines Flughafensystems nur in Bezug auf Flughäfen möglich, die als „zusammenhängendes System dieselbe Stadt oder dasselbe Ballungsgebiet bedienen“. Diese Bedingungen sind nicht erfüllt.


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